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   OVG Niedersachsen, 07.02.1997 - 12 L 815/97   

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OVG Niedersachsen, 07.02.1997 - 12 L 815/97 (https://dejure.org/1997,15281)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.02.1997 - 12 L 815/97 (https://dejure.org/1997,15281)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Februar 1997 - 12 L 815/97 (https://dejure.org/1997,15281)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Braunschweig - 9 A 9270/96
  • OVG Niedersachsen, 07.02.1997 - 12 L 815/97
 
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  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.1997 - 12 L 815/97
    Namentlich vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. HessVGH, Beschl v. 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525 : s. bereits BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248, 251; Senat, st. Rspr. ).
  • BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.1997 - 12 L 815/97
    Soweit der Kläger geltend macht, der Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, AuAS 1996, 245) weise auf, daß das Verwaltungsgericht gegen dieses Gebot verstoßen hat, bedenkt er nicht, daß sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mit den Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Ermittlungstiefe befaßt und in einer Verletzung dieser Anforderungen einen Verstoß gegen Art. 16a Abs. 1 GG sieht, hingegen nicht gegen Art. 103 Abs. 1 GG.
  • VGH Hessen, 26.01.1995 - 10 UZ 91/95

    Berufungszulassung: keine Berufung auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.1997 - 12 L 815/97
    Namentlich vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. HessVGH, Beschl v. 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525 : s. bereits BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248, 251; Senat, st. Rspr. ).
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